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   BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11   

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BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11 (https://dejure.org/2013,18188)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2013 - 7 AZR 557/11 (https://dejure.org/2013,18188)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 7 AZR 557/11 (https://dejure.org/2013,18188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Wiedereinstellungsanspruch; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Die Betriebsparteien sind nicht grundsätzlich gehindert, einen Wiedereinstellungsanspruch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse aufgrund eines bevorstehenden Betriebsteilübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen anderen Arbeitgeber übergehen, zu regeln (ausf. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 36 ff. mwN) .

    Sie betrifft keinen Sachverhalt, der (mittlerweile) durch Tarifvertrag - konkret durch § 13 Abschn. VI Ziff. 1 Manteltarifvertrag Bergbau, Chemie, Energie vom 24. Juni 1992 in der Fassung vom 16. März 2009 - geregelt ist (ausf. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 45 ff. mwN) .

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .

    Andere Voraussetzungen oder Bedingungen als der Wegfall einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus betrieblichen Gründen in dieser "neuen Gesellschaft" sind nicht explizit ausgedrückt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 51) .

    Dies kann dafür sprechen, dass die in der JVR 1986 geregelten Leistungen für die wechselnden Arbeitnehmer - ungeachtet ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit - nach der Vorstellung der Betriebspartner nur so lange gelten sollten, wie die Beklagte überhaupt eine Einflussmöglichkeit auf die C I GmbH als konzernzugehöriges Unternehmen hat (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 52) .

    Auch dies spricht gegen einen derartigen ungeschriebenen Vorbehalt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 53) .

    Abgesehen davon, dass die Beklagte ihren ehemaligen Mitarbeitern - so auch dem Kläger - mit Schreiben vom 14. August 2003 für einen Wechsel zur C S GmbH die Fortgeltung des Rückkehrrechts entsprechend der Ziffer 15 JVR 1986 zugesagt hat (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 56 ff.) , wird dieser Anspruch durch einen Betriebs(teil-)übergang nach § 613a BGB nicht berührt.

    Der das Rückkehrrecht auslösende Wegfall der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen "innerhalb der neuen Gesellschaft" könnte daher allein auf einen solchen bei der C I GmbH - und nicht bei rechtsnachfolgenden Gesellschaften - verstanden werden (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 31, 55) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Wie der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu vorliegendem Sachverhalt entschieden hat, hat die A GmbH zwar nicht den gesamten Betrieb der C S GmbH, allerdings den Betriebsteil "IT-Service" durch Rechtsgeschäft nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB übernommen (ausf. hierzu BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - Rn. 30 ff.) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Die rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Urteil, die mit der Fiktion der Annahmeerklärung greift, ist seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) zulässig (vgl . BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 17 und 35, BAGE 134, 223) .
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Damit unterscheidet sich die JVR 1986 von der gleichfalls ein Rückkehrrecht beinhaltenden Betriebsvereinbarung, die von der Beklagten mit den zuständigen Betriebsräten am 4. Dezember 1990 anlässlich der Ausgliederung ihrer Magnetproduktaktivitäten in ein Tochterunternehmen geschlossen worden ist und die der Entscheidung des Senats vom 19. Oktober 2005 zugrunde lag (- 7 AZR 32/05 - [Magnetic]) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Die auf Abgabe der Annahmeerklärung gerichtete Klage entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 743/10 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2011 - 1 Sa 670/10

    Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines

    Auszug aus BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. April 2011 - 1 Sa 670/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 - Rn. 21; 12.06.2013 - 7 AZR 557/11 - Rn. 25).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 24; 12. Juni 2013 - 7 AZR 557/11 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 12. Juni 2013 - 7 AZR 557/11, Rz. 25, juris; Urteil vom 12. April 2011 - 1 AZR 412/09, Rz. 23, NZA 2011, 989).
  • ArbG Köln, 27.10.2014 - 17 Ca 6262/14

    Anspruch auf tarifliche Entfristung des Arbeitsvertrags sowie Verpflichtung der

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 12. Juni 2013 - 7 AZR 557/11 - Rn. 18) .
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